nu:legal · recht.nulegal.eu

# Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis, Urteil vom 11.04.2013 – 3 K 398/13

## Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe der sich aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss ergebenden Kostenschuld abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

## Gründe

I.

Die Kläger haben mit Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 10.04.2013 auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtet. Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 22.03.2013 eine entsprechende Verzichtserklärung abgegeben.

II.

Das Gericht folgt der Begründung des in der vorliegenden Sache ergangenen Bescheids der Beklagten vom 05.02.2013, stellt dies fest und sieht von einer weiteren Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe ab (§ 77 Abs. 2 AsylVfG). Da die Kläger dieser detaillierten und zutreffenden Begründung weder im vorliegenden gerichtlichen Verfahren noch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren 3 L 399/13 - in diesem Verfahren wurde ihr am 14.02.2013 gestellter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der hier in Rede stehenden Klage mit Beschluss vom 19.02.2013 zurückgewiesen - entgegengetreten sind, besteht zu weiteren Darlegungen keine Veranlassung.

Die Kostenentscheidung folgt aus den §§ 154 Abs. 1 VwGO, 83 b Abs. 1 AsylVfG. Der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergibt sich aus den §§ 167 VwGO, 708 Nr. 11, 711 ZPO.

---

Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis, Urteil vom 11.04.2013 – 3 K 398/13

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-saarland-saarlouis/2013-04-11/3-k-398-13

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
