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# Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.06.2022 – 7 K 1552/21

7. Kammer  
ECLI:DE:VGMS:2022:0608.7K1552.21.00

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.06.2022 – 7 K 1552/21, ECLI:DE:VGMS:2022:0608.7K1552.21.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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