1. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Etwaige außergerichtliche
Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
¬¬
2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Etwaige außergerichtliche
Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
¬¬
2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.