nu:legal · recht.nulegal.eu

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 16.08.2018 – 10 L 1281/18

ECLI:DE:VGGE:2018:0816.10L1281.18.00

Tenor§

1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.

2

1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.