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# Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2008 – 20 L 1283/08

ECLI:DE:VGD:2008:1008.20L1283.08.00

## Tenor

Der Beschluss vom 25. August 2008 wird dahingehend berichtigt, dass im Tenor der Kostenentscheidung das Komma und die Wörter „für das Gerichtskosten nicht erhoben werden“ ersatzlos gestrichen werden.

## Gründe

**Rn. 2**

Die Berichtigung ist nach Maßgabe der §§ 122 Abs. 1 i.V.m. 118 Abs. 1 VwGO zulässig, basiert sie doch auf einer offensichtlichen Unrichtigkeit, die jederzeit vom Gericht zu berichtigen ist. Bei dem zu streichenden Satzteil handelt es sich um einen offenkundigen Übertragungsfehler, der erkennbar in keinem Zusammenhang zu der vorliegenden Fallgestaltung steht.

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Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2008 – 20 L 1283/08, ECLI:DE:VGD:2008:1008.20L1283.08.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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