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# Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 23.07.2018 – VG 6 L 36/18

6. Kammer

## Tenor

Der Beschluss der Kammer vom 22. Juni 2018 – Az.: VG 6 L 174/16 – wird hinsichtlich seines Aktenzeichens berichtigt. Dieses lautet VG 6 L 36/18.

## Gründe

Der Beschluss vom 22. Juni 2018 ist gemäß § 118 der Verwaltungsgerichtsordnung hinsichtlich des fehlerhaft bezeichneten Aktenzeichens zu berichtigen. Das Aktenzeichen VG 6 L 174/16 wurde aufgrund eines offenbaren Schreibversehens in den Beschlusskopf aufgenommen, während die zutreffende Bezeichnung der Beteiligten und die Bezugnahme auf das zugehörige Klageverfahren VG 6 K 142/18 im Beschlusstenor ohne weiteres erkennen lässt, dass der Beschluss im Verfahren VG 6 L 36/18 ergangen ist. Entsprechend bezeichneten auch die mit den Ausfertigungen des Beschlusses an die Beteiligten versandten Empfangsbestätigungen das verfahren Vg 6 L 36/18.

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Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 23.07.2018 – VG 6 L 36/18

Datenquelle: gerichtsentscheidungen.brandenburg.de, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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