nu:legal · recht.nulegal.eu

# Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 22.09.2004 – 8 K 1649/04

ECLI:DE:VGAR:2004:0922.8K1649.04.00

## Tenor

Der Kläger trägt die Kosten des von den Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärten Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

## Gründe

**Rn. 2**

Nachdem die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Diese Entscheidung richtet sich gemäß § 161 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes. Billigem Ermessen entspricht die im Tenor niedergelegte Kostenentscheidung. Denn bei Fortführung des Verfahrens wäre der Kläger voraussichtlich in der Hauptsache unterlegen. Ungeachtet der Frage, ob das vom Kläger geltend gemachte Interesse an der isolierten Anfechtung der Ablehnungsentscheidungen schutzwürdig gewesen wäre (vgl. dazu die gerichtliche Verfügung vom 30. Juli 2004), hätte dem Kläger die von ihm beantragte Aufenthaltsbefugnis bei überschlägiger Würdigung im Zeitpunkt der Abgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärungen aus den Gründen der angegriffenen Entscheidungen voraussichtlich nicht zugestanden.

**Rn. 3**

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes.

---

Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 22.09.2004 – 8 K 1649/04, ECLI:DE:VGAR:2004:0922.8K1649.04.00

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/vg-arnsberg/2004-09-22/8-k-1649-04

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
