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# Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 14.10.2020 – 106/20

ECLI:DE:VERFGHT:2020:1014.VERFGH106.20.00

Orientierungssatz

1. Einstweilige Untersagung der Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Thüringer Landtags. Die Begründung des Beschlusses wird gem § 26 Abs 5 S 2 VGHG TH nachgereicht.

2. Zur Begründung siehe VerfGH Weimar, 14.10.2020, 106/20.

Verfahrensgang

nachgehend Thüringer Verfassungsgerichtshof, 14. Oktober 2020, 106/20, Beschluss

## Tenor

Dem Antragsgegner wird untersagt, die durch Art. 97 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen vorgeschriebene Parlamentarische Kontrollkommission zu konstituieren, bevor er durch geeignete verfahrensmäßige Vorkehrungen, etwa im Rahmen eines formellen oder informellen Verständigungsverfahrens, sichergestellt hat, dass Wahlvorschläge der Antragstellerin nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden .

## Gründe

**Rn. 1**

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof gibt die Entscheidung nach § 26 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz - ThürVerfGHG) ohne Begründung bekannt. Die Begründung wird den Beteiligten nach § 26 Abs. 5 Satz 2 ThürVerfGHG gesondert übermittelt.

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Zitiervorschlag: Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 14.10.2020 – 106/20, ECLI:DE:VERFGHT:2020:1014.VERFGH106.20.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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