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# Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 03.12.2020 – Vf. 99-IV-20

Vf. 99-IV-20

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF

DES FREISTAATES SACHSEN

IM NAMEN DES VOLKES

## Beschluss

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

des Herrn H.,

hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfas- sungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Uwe Berlit, die Richterinnen Simone Herberger, Elisa Hoven und die Richter Markus Jäger, Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe, Arnd Uhle und Andreas Wahl

am 3. Dezember 2020

beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt.

2 G r ü n d e :

I.

Der Beschwerdeführer hat seine am 14. Juli 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Frei- staates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Amtsge- richts Döbeln vom 11. Juni 2020, die Niederlegung seines Amtes als Friedensrichter für die Gemeinde E. nicht zu bestätigen, mit Schreiben vom 6. November 2020 wirksam zurückge- nommen.

II.

Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).

gez. Grünberg

gez. Berlit

gez. Herberger

gez. Hoven

gez. Jäger

gez. Schurig

gez. Strewe

gez. Uhle

gez. Wahl

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Zitiervorschlag: Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 03.12.2020 – Vf. 99-IV-20

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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