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# Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 03.12.2020 – Vf. 191-V-20

Vf. 191-V-20

DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF

DES FREISTAATES SACHSEN

IM NAMEN DES VOLKES

## Beschluss

In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde

des Herrn D.,

hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Präsidenten des Verfas- sungsgerichtshofes Matthias Grünberg, den Richter Uwe Berlit, die Richterinnen Simone Herberger, Elisa Hoven und die Richter Markus Jäger, Klaus Schurig, Stefan Ansgar Strewe, Arnd Uhle und Andreas Wahl

am 3. Dezember 2020

beschlossen:

Das Verfahren wird eingestellt.

2 G r ü n d e :

I.

Der Beschwerdeführer hat seine am 29. Oktober 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Wahl zum 7. Sächsischen Landtag am 1. September 2019 mit Schreiben vom 23. November 2020 zurückgenommen; das vorliegende Verfahren ist hier einzustellen.

II.

Die Entscheidung ist kostenfrei (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG).

gez. Grünberg

gez. Berlit

gez. Herberger

gez. Hoven

gez. Jäger

gez. Schurig

gez. Strewe

gez. Uhle

gez. Wahl

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Zitiervorschlag: Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 03.12.2020 – Vf. 191-V-20

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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