nu:legal · recht.nulegal.eu

# Verfassungsgerichtshof NRW, Beschluss vom 15.09.2026 – VerfGH 96/26.VB-3

Kammer  
ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0915.VERFGH96.26VB3.00

VerfGH 96/26.VB-3

## Beschluss

In dem Verfahren über

die Verfassungsbeschwerde

des Herrn Marvin M i l l , z. Zt. JVA Schwerte, Gillstraße 1, 58239 Schwerte,

­

Beschwerdeführers,

gegen den Beschluss des Landgerichts Hagen vom 18. Juni 2026 - 62 StVK 34/26 Vollz -

hat die 3. Kammer des

VERFASSUNGSGERICHTSHOFS FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

am 15. September 2026

durch

die Präsidentin Prof. Dr. Dauner-Lieb,

den Richter Prof. Dr. Grzeszick und

den Richter Dr. Nedden-Boeger

gemäß § 58 Abs. 2 und § 59 Abs. 2 VerfGHG

einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird als un­zulässig zu­rückgewiesen, weil der Beschwerdeführer jedenfalls die Möglichkeit der Verletzung in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht hinreichend aufgezeigt hat (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG). Er setzt sich nicht hinreichend damit auseinander, dass das Landgericht seinen Antrag deshalb zurückgewiesen hat, weil es wegen des Vollzugs der Disziplinarmaßnahme im Zeitraum zwischen Antragstellung und Entscheidung an einem Anordnungsgrund fehle. Auf die weiteren und vom Beschwerdeführer aufgegriffenen Erwägungen zum Anordnungsanspruch hat das Landgericht nicht tragend abgestellt.

Prof. Dr. Dauner-Lieb

Prof. Dr. Grzeszick

Dr. Nedden-Boeger

---

Zitiervorschlag: Verfassungsgerichtshof NRW, Beschluss vom 15.09.2026 – VerfGH 96/26.VB-3, ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0915.VERFGH96.26VB3.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgerichtshof-nrw/2026-09-15/verfgh-96-26-vb-3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
