Gründe§
Randnummer1
Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 11. Juni 2008 seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.
Randnummer2
Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.
Randnummer3
Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.