Gründe§
Randnummer1
Nachdem die Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 27. Dezember 2007 ihre Verfassungsbeschwerde zurückgenommen haben, ist das Verfahren einzustellen.
Randnummer2
Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.
Randnummer3
Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.