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# Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2018 – 12/18

## Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

## Gründe

Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 21 Satz 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) als unzulässig zu verwerfen.

Dieser Beschluss bedarf gemäß § 21 Satz 2 VerfGGBbg keiner weiteren Begründung, nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben des Gerichts vom 16. März 2018 auf Bedenken gegen die Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde hingewiesen worden ist und diese durch das Schreiben des Beschwerdeführers vom 26. März 2018 nicht ausgeräumt worden sind.

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Zitiervorschlag: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2018 – 12/18

Datenquelle: gerichtsentscheidungen.brandenburg.de, abgerufen 30.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgericht-brandenburg/2018-06-15/12-18

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