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# Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2018 – VfGBbg 110/17

## Tenor

Herr Rechtsanwalt L. wird als Verfahrensbevollmächtigter zurückgewiesen.

## Gründe

Gegen den Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt L. ist durch Beschluss des Anwaltsgerichts im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 11. Dezember 2017 ein vorläufiges Berufsverbot gemäß § 150 Abs. 1, § 153 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verhängt worden. Die Zurückweisung beruht auf § 156 Abs. 2 BRAO, denn der Rechtsanwalt ist mit Schriftsatz vom 18. Januar 2018 gegenüber dem Verfassungsgericht aufgetreten.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

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Zitiervorschlag: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2018 – VfGBbg 110/17

Datenquelle: gerichtsentscheidungen.brandenburg.de, abgerufen 30.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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