nu:legal · recht.nulegal.eu

# Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2016 – VfGBbg 95/15

## Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 5.000 € festgesetzt.

## Gründe

Die Gegenstandswertfestsetzung beruht auf § 33 Abs. 1, § 37 Abs. 2 Satz 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Danach ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach billigem Ermessen zu bestimmen, jedoch nicht unter 5.000 €.

Vorliegend bestand keine Veranlassung, den Gegenstandswert für das erfolglose Verfahren über eine Individualverfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidungen abweichend vom Mindestwert festzusetzen. Das wirtschaftliche Interesse der Beschwerdeführerin am Ausgangsverfahren ist für das verfassungsgerichtliche Verfahren nicht bindend. Eine über den Einzelfall hinausgehende gesteigerte Bedeutung kommt der Sache nicht zu.

---

Zitiervorschlag: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2016 – VfGBbg 95/15

Datenquelle: gerichtsentscheidungen.brandenburg.de, abgerufen 30.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/verfassungsgericht-brandenburg/2016-12-16/vfgbbg-95-15

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
