Leitsatz
Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG) abgelehntErlass einer einstweilige Anordnung gegen das Hessische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz - NRSG) abgelehnt.
Gründe§
Randnummer1
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird gem. § 26 Abs. 3 StGHG abgelehnt.
Randnummer2
Der Antrag ist offensichtlich unbegründet, weil die Antragsteller die behaupteten wirtschaftlichen Einbußen nicht ausreichend substantiiert dargelegt haben.
Randnummer3
Die Entscheidung ist mit der Mehrheit des § 26 Abs. 3 Satz 2 StGHG ergangen, so dass ein Widerspruch nicht zulässig ist.
Randnummer4
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.