nu:legal · recht.nulegal.eu

# Sozialgericht Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2023 – S 21 KR 143/23

## Tenor

I. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist unzulässig.

II. Der Rechtsstreit wird an das zuständige C. verwiesen.

III. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

## Gründe

Der Kläger wendet sich ausweislich seines Telefax vom 19.04.2023 gegen die Vollstreckungsanordnung der Beklagten. Beklagte bleibt – trotz des gerichtlichen Hinweises vom 17.04.2023 – explizit das B.. Der Kläger wendet sich dagegen nicht gegen die Verbeitragung durch seine Krankenversicherung. Ein entsprechender Vortrag ist unterblieben. Wendet sich der Kläger gegen Vollstreckungsmaßnahmen (auch im weiten Sinne) eines Hauptzollamtes als Vollstreckungsbehörde sind Rechtsbehelfe der Abgabenordnung (AO) und Finanzgerichtsordnung (FGO) gegeben. Zuständig sind die Finanzgerichte. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist demgegenüber nicht gegeben, da der Kläger keine Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt selbst bzw. die Vollstreckung hieraus geltend macht.

---

Zitiervorschlag: Sozialgericht Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2023 – S 21 KR 143/23

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-nuernberg/2023-04-19/s-21-kr-143-23

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
