Tenor§
Der Bescheid vom 13.03.2008 und der Bescheid vom 17.06.2008 der Beklagten, beide in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.04.2015 werden aufgehoben.
Die Beklagte hat die notwendigen Verfahrenskosten zu tragen.
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Der Bescheid vom 13.03.2008 und der Bescheid vom 17.06.2008 der Beklagten, beide in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.04.2015 werden aufgehoben.
Die Beklagte hat die notwendigen Verfahrenskosten zu tragen.