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# Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.11.2021 – S 27 SO 177/21 ER

ECLI:DE:SGFFM:2021:1117.S27SO177.21ER.00

Verfahrensgang

nachgehend Hessisches Landessozialgericht, 9. Dezember 2021, L 4 SO 246/21 B ER, Beschluss

## Tenor

1. Die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

2. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

## Gründe

Der am 06.10.2021 bei Gericht eingegangene sinngemäße Antrag,

d. Ag. im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, vorläufig d. Ast. für den Zeitraum seit 01.08.2021 höhere Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu bewilligen,

hat keinen Erfolg.

Für die Kammer ist ein Fehler in der Berechnung im Bescheid der Ag. vom 14.07.2021 nicht erkennbar. Allein eine andere frühere Berechnung einer anderen Leistung ergibt für sich keinen Fehler. Eine für die Kammer nachvollziehbare Begründung hat der Ast. nicht vorgetragen.

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Zitiervorschlag: Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.11.2021 – S 27 SO 177/21 ER, ECLI:DE:SGFFM:2021:1117.S27SO177.21ER.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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