Tenor§
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für den Sohn P.K. für August 2020 Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung nach dem Pflegegrades 2 zu erbringen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.2