nu:legal · recht.nulegal.eu

# Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 09.10.2006 – S 35 AS 192/06 ER

ECLI:DE:SGD:2006:1009.S35AS192.06ER.00

## Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu ½.

## Gründe

**Rn. 2**

Der vom Antragsteller unter dem 21.08.2006 im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes sinngemäß gestellte Antrag:

**Rn. 3**

Die Antragsgegnerin im Wege des einstweiligen Anordnung zu verpflichten dem Antragsteller vorläufig Leistungen nach dem SGB II zu bewilligen

**Rn. 4**

hat in der Sache keinen Erfolg (mehr).

**Rn. 5**

Mit Bescheid vom 26.09.2006 hat sich die Antragsgegnerin bereit erklärt, dem Antragsteller ab dem 21.08.2006 Leistungen darlehnsweise zu bewilligen. Wie das Gericht bereits mit Schreiben vom 26.09.2006 mitgeteilt hat, entfällt damit ein Anordnungsgrund. Es besteht nunmehr kein Anlass mehr für das Gericht, eine Eilentscheidung zu treffen. Dem Antragsteller drohen nämlich keine unzumutbaren Nachteile mehr, wenn er nicht sofort eine Entscheidung des Gerichts erhält. Da der Antragsteller seinen Antrag auf die Entscheidung der Antragsgegnerin nicht zurückgenommen hat, war zu entscheiden wie gehabt.

**Rn. 6**

Die noch offene Rechtsfrage, ob der Antragsteller verpflichtet ist, dass nunmehr bewilligte Darlehen zurückzuzahlen, kann in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.

**Rn. 7**

Die Kostenentscheidung folgt aus einer analogen Anwendung der § 183,193 SGG und Berücksichtigt, dass der Antragsteller mit einem Teil seines Begehrens durchgedrungen ist.

---

Zitiervorschlag: Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 09.10.2006 – S 35 AS 192/06 ER, ECLI:DE:SGD:2006:1009.S35AS192.06ER.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-duesseldorf/2006-10-09/s-35-as-192-06-er

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
