Tenor§
Der Antrag der Kläger auf Gewährung von Prozesskostenhilfe vom 4. Februar 2014 wird aus den Gründen des Urteils vom 18. August 2016 abgelehnt.
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Der Antrag der Kläger auf Gewährung von Prozesskostenhilfe vom 4. Februar 2014 wird aus den Gründen des Urteils vom 18. August 2016 abgelehnt.