nu:legal · recht.nulegal.eu

# Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 25.08.2023 – 12 A 566/22

12. Senat  
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0825.12A566.22.00

Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. Aus dem Zulassungsvorbringen der Beklagten ergeben sich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils mit Blick auf die Annahme des Verwaltungsgerichts, § 90 SGB VIII sei eine abschließende bundesrechtliche Regelung, nach der allein die Eltern eines betreuten Kindes potenzielle Beitragspflichtige für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in Offener Ganztagsschule seien, und jedenfalls ein nichtehelicher Lebensgefährte des leiblichen Elternteils könne dem satzungsrechtlich nicht gleichgestellt werden.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten

---

Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 25.08.2023 – 12 A 566/22, ECLI:DE:OVGNRW:2023:0825.12A566.22.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2023-08-25/12-a-566-22

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
