nu:legal · recht.nulegal.eu

# Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 07.07.2022 – 15 E 922/21

15. Senat  
ECLI:DE:OVGNRW:2022:0707.15E922.21.00

## Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

G r ü n d e :

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Zwar ist vorliegend davon auszugehen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist. Insoweit wird auf die gerichtliche Hinweisverfügung vom 5. April 2022 Bezug genommen. Allerdings hat die Klägerin das Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe nicht dargelegt.

… (Wird ausgeführt)

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

---

Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 07.07.2022 – 15 E 922/21, ECLI:DE:OVGNRW:2022:0707.15E922.21.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2022-07-07/15-e-922-21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
