nu:legal · recht.nulegal.eu

# Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2014 – 12 A 1969/14

ECLI:DE:OVGNRW:2014:1219.12A1969.14.00

## Tenor

Die Berufung der Klägerin wird zugelassen.

Die Kostenverteilung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten.

**Rn. 1**

G r ü n d e :

**Rn. 2**

Die Zulassung der Berufung beruht auf § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO. Mit Blick auf das Zulassungsvorbringen ergeben sich besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten bei der Beantwortung der entscheidungstragenden Frage, ob es sich bei dem streitbefangenen Bewilligungsbescheid vom 16. Mai 2013 auch in Bezug auf das persönliche Budget um einen bewilligenden - wenn auch höchstwahrscheinlich rechtswidrigen - Verwaltungsakt oder - vor dem Hintergrund einer eventuellen Nichtigkeit einer solchen Bewilligung im Wege der Regelung i. S. v. § 31 SGB X - um ein bloßes Angebot gehandelt hat, das von Klägerseite mangels Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Gewährung eines persönlichen Budgets nicht wirksam angenommen worden ist.

---

Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2014 – 12 A 1969/14, ECLI:DE:OVGNRW:2014:1219.12A1969.14.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2014-12-19/12-a-1969-14

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
