nu:legal · recht.nulegal.eu

# Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.09.2001 – 16 B 1210/01

ECLI:DE:OVGNRW:2001:0914.16B1210.01.00

## Tenor

Das Rechtsmittel des Antragstellers wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Rechtsmittelverfahrens.

## Gründe

**Rn. 2**

Das als Einspruch bezeichnete Rechtsmittel des Antragstellers ist unzulässig. Selbst wenn zugunsten des Antragstellers davon ausgegangen wird, dass er das allein statthafte Rechtsmittel eines Antrags auf Zulassung der Beschwerde einlegen wollte, fehlt es doch an der durch § 67 Abs. 1 VwGO vorgeschriebenen rechtskundigen Vertretung. Nach § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO muss sich vor dem Oberverwaltungsgericht jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten lassen; nach § 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO gilt das auch für den hier allein als Rechtsmittel in Frage kommenden Antrag auf Zulassung der Beschwerde. Dem hat der Antragsteller trotz einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht Rechnung getragen.

**Rn. 3**

Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 154 Abs. 2 und 188 Satz 2 VwGO.

**Rn. 4**

Dieser Beschluss ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar.

---

Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.09.2001 – 16 B 1210/01, ECLI:DE:OVGNRW:2001:0914.16B1210.01.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2001-09-14/16-b-1210-01

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
