nu:legal · recht.nulegal.eu

# Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.07.1998 – 9 A 2976/98

ECLI:DE:OVGNRW:1998:0702.9A2976.98.00

## Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 9.961,00 DM festgesetzt.

## Gründe

**Rn. 2**

Der nach § 124 a Abs. 1 VwGO grundsätzlich statthafte Antrag ist unzulässig. Er entspricht nicht den Anforderungen des § 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO. Nach dieser Vorschrift sind in dem fristgebundenen Antrag die Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, darzulegen. Das ist hier nicht geschehen. Die Antragsschrift enthält keinerlei Begründung; eine solche bleibt vielmehr - wie dem Antrag auf Fristverlängerung zu entnehmen ist - einem weiteren Schriftsatz vorbehalten. Da bis zum Ablauf der Antragsfrist eine Begründung nicht eingegangen und die Gewährung einer Fristverlängerung - anders als bei der erforderlichen Berufungsbegründung (vgl. § 124 a Abs. 3 Satz 3 VwGO) - im Gesetz nicht vorgesehen ist, ist ein Zuwarten mit der Entscheidung nicht erforderlich, denn nach Ablauf der Antragsfrist eingehende Begründungen sind rechtlich unbeachtlich.

**Rn. 3**

Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.

**Rn. 4**

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 2 GKG.

**Rn. 5**

Dieser Beschluß ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

---

Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.07.1998 – 9 A 2976/98, ECLI:DE:OVGNRW:1998:0702.9A2976.98.00

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/1998-07-02/9-a-2976-98

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
