nu:legal · recht.nulegal.eu

# Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.03.2010 – 2 O 6/10

## Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

## Gründe

**Rn. 1**

Die Beteiligten haben die Beschwerde gegen den Aussetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald - 6. Kammer - vom 14. Januar 2010 übereinstimmend für erledigt erklärt.

**Rn. 2**

Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht. Das Verfahren ist, wenn auch nicht Gerichtskosten, so doch gerichtsgebührenfrei (vgl. Nr. 5502 KV GKG). Auch nach § 161 Abs. 1 VwGO ist jedoch keine Kostenentscheidung veranlasst. Denn bei dem Beschwerdeverfahren über die Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO handelt es sich um ein nichtstreitiges Zwischenverfahren, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen. Die Beendigung dieses Beschwerdeverfahrens führt nicht zu einem Abschluss des Verfahrens insgesamt, sondern nur zur Fortsetzung des Verfahrens in erster Instanz (vgl. VGH München, Beschl. v. 09.07.2007 - 26 C 06.3297 -, zit. nach juris Rn. 10; OVG Greifswald, Beschl. v. 05.02.2010 - 1 O 125/09 -, m.w.N.). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Kosten des Rechtsstreits i.S. des § 162 Abs. 1 VwGO. Die Entscheidung, wer diese Kosten zu tragen hat, ist der das Verfahren insgesamt abschließenden Entscheidung vorbehalten.

**Rn. 3**

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).

---

Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.03.2010 – 2 O 6/10

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 08.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-mecklenburg-vorpommern/2010-03-09/2-o-6-10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
