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# Oberlandesgericht Oldenburg, Anerkenntnisurteil vom 12.12.2024 – 1 U 10/24

## Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.12.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück, Geschäfts-Nr.: 9 O 550/23, abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag mit der Vers.-Nr. ... verpflichtet ist, für die außergerichtliche und erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die M. GROUP AG (ex D. AG) aufgrund des Fahrzeugkaufs vom 28. September 2017 (FIN: ... bedingungsgemäß Deckungsschutz zu gewähren.

Es wird weiter festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die daraus resultieren, dass die Beklagte die mit dem Antrag zu 1) begehrte Deckungszusage nicht erteilt hat.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Hinweis:

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Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Oldenburg, Anerkenntnisurteil vom 12.12.2024 – 1 U 10/24

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-oldenburg/2024-12-12/1-u-10-24

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