nu:legal · recht.nulegal.eu

# Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 07.01.2010 – 8 UF 224/09

## Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Eisleben vom 27. November 2009 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.

Der Beschwerdewert wird auf 1.500,-- EUR festgesetzt

## Gründe

**Rn. 1**

Das Rechtsmittel ist unstatthaft, da der angefochtene Beschluss im einstweiligen Anordnungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergangen ist (§ 57 FamFG). Soweit die Antragstellerin auf entsprechenden Hinweis des Senats ausgeführt hat, der Beschluss sei aufgrund mündlicher Verhandlung vom 15.10.2009 ergangen, ist dies ersichtlich unrichtig. Die angesprochene mündliche Verhandlung konnte den Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung nicht zum Gegenstand haben, weil dieser Antrag erst später, nämlich am 27.10.2009 beim Amtsgericht eingereicht worden ist. Dementsprechend hat die Antragstellerin in ihrer Beschwerdeschrift selbst auch zutreffend ausführen lassen, dass der angefochtene Beschluss ohne mündliche Verhandlung ergangen sei.

**Rn. 2**

Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 84 FamFG, 41, 45 Abs. 1 Ziffer 3 FamGKG.

---

Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 07.01.2010 – 8 UF 224/09

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-naumburg/2010-01-07/8-uf-224-09

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
