Der Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2022 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass das Aktenzeichen der Generalstaatsanwaltschaft 81 Ss-OWi 139/22 (nicht: 193/22) lautet.
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Der Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2022 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass das Aktenzeichen der Generalstaatsanwaltschaft 81 Ss-OWi 139/22 (nicht: 193/22) lautet.