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# Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 02.06.2020 – 7 VA 28/19

7. Zivilsenat  
ECLI:DE:OLGK:2020:0602.7VA28.19.00

In dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung

XXX

gegen

XXX

wird das als Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, Tatbestandsberichtigung, Beschlussergänzung und Ablehnungsgesuch bezeichnete Petitum des Antragstellers vom 26.05.2020 kostenpflichtig zurückgewiesen, da es keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte aufzeigt, die der Senat in seinen beiden Beschlüssen vom 24.03.2020 und vom 13.03.2020 nicht bereits berücksichtigt hätte.

Der Senat wird weitere Anträge, die sich in einer Wiederholung und Vertiefung bereits früher erhobene Unterstellungen erschöpfen, nur noch zu den Akten nehmen, nicht jedoch förmlich bescheiden.

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Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 02.06.2020 – 7 VA 28/19, ECLI:DE:OLGK:2020:0602.7VA28.19.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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