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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 12.02.2020 – 2 Wx 13/20

2. Zivilsenat

ECLI:DE:OLGK:2020:0212.2WX13.20.00

Tenor§

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren vor dem Senat, 2 Wx 13/20, wird auf 409.356,00 € festgesetzt.

Gründe§

Die Geschäftswertfestsetzung beruht auf dem vom Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) erstellten Nachlassverzeichnis vom 13.02.2018 (Bl. 385 d.A.), wobei allerdings die angegebenen Nachlassverbindlichkeiten im Hinblick auf § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG nicht in Abzug zu bringen sind.