Tenor§
pp.
werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens den Antragstellern zu je ½ auferlegt, nachdem sie die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 24.10.2017 zurückgenommen haben.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
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Die Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.