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# Oberlandesgericht Hamm, Hinweisbeschluss vom 18.04.2024 – 24 U 63/23

24. Zivilsenat  
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0418.24U63.23.00

## Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 15.03.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Münster aus den in dem Beschluss vom 26.03.3024 dargelegten Gründen durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses. Binnen gleicher Frist sieht der Senat einer etwaigen Rücknahme der Berufung - auch im Kosteninteresse - entgegen.

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.

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Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Hinweisbeschluss vom 18.04.2024 – 24 U 63/23, ECLI:DE:OLGHAM:2024:0418.24U63.23.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 03.10.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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