nu:legal · recht.nulegal.eu

# Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 31.08.2021 – 9 U 56/20

9. Zivilsenat  
ECLI:DE:OLGHAM:2021:0831.9U56.20.00

## Tenor

Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 12.2.2020 hinsichtlich des unter Ziffer 2. des Urteils vorgenommenen Zahlungsausspruchs teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den erlittenen immateriellen Schaden einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Berufungen der Parteien werden zurückgewiesen.

Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf die ausführlichen mündlichen Erörterungen im Senatstermin.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.

---

Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 31.08.2021 – 9 U 56/20, ECLI:DE:OLGHAM:2021:0831.9U56.20.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-hamm/2021-08-31/9-u-56-20

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
