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# Oberlandesgericht Hamm, Anerkenntnisurteil vom 04.04.2019 – 4 U 77/18

4. Zivilsenat  
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0404.4U77.18.00

## Leitsatz

Treuwidrige Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.02.2018 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 65.000,00 € festgesetzt.

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Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Anerkenntnisurteil vom 04.04.2019 – 4 U 77/18, ECLI:DE:OLGHAM:2019:0404.4U77.18.00

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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