Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. November 2010 verkün-dete Urteil der V. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.