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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.06.2011 – I-4 U 14/11

4. Zivilsenat

ECLI:DE:OLGHAM:2011:0607.I4U14.11.00

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. November 2010 verkün-dete Urteil der V. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.