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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.11.2003 – 27 U 66/03

27. Zivilsenat

ECLI:DE:OLGHAM:2003:1118.27U66.03.00

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Februar 2003 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.