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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.08.2000 – 4 Ss 869/00

4. Strafsenat

ECLI:DE:OLGHAM:2000:0824.4SS869.00.00

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abtei-lung des Amtsgerichts Delbrück zurückverwiesen.