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# Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.05.2023 – 7 ORs 10/23

ECLI:DE:OLGHE:2023:0504.7ORS10.23.00

Anmerkung

Zu dieser Entscheidung gibt es eine Pressemitteilung auf der Website des OLG (www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de).

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Diese Entscheidung enthält keine Gründe.

Die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts ist ebenfalls abrufbar.

Verfahrensgang

vorgehend AG Weilburg, 21. Dezember 2022, 40 Cs - 3 Js 4260/22, Urteil

## Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Weilburg vom 21. Dezember 2022 wird als offensichtlich unbegründet verworfen, weil die Überprüfung des angefochtenen Urteils auf das Revisionsvorbringen hin - auch unter Berücksichtigung der Gegenerklärung vom 20. April 2023 - keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO).

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Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.05.2023 – 7 ORs 10/23, ECLI:DE:OLGHE:2023:0504.7ORS10.23.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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