nu:legal · recht.nulegal.eu

# Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.01.2011 – 1 U 205/09

ECLI:DE:OLGHE:2011:0105.1U205.09.0A

Anmerkung

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Verfahrensgang

vorgehend LG Limburg, 1. September 2009, 2 O 79/09, Urteil

vorgehend OLG Frankfurt, 8. Dezember 2010, 1 U 205/09, Beschluss

## Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 01.09.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn wird zurückgewiesen.

Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.740 € festgesetzt.

## Gründe

**Rn. 1**

Die Berufung war nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

**Rn. 2**

1. Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, was der Senat in seinem Hinweisbeschluss vom 08.12.2010 bereits begründet hat. Eine Stellungnahme hierzu ist nicht erfolgt.

**Rn. 3**

2. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht.

**Rn. 4**

3. Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO; die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG.

---

Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.01.2011 – 1 U 205/09, ECLI:DE:OLGHE:2011:0105.1U205.09.0A

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-frankfurt-main/2011-01-05/1-u-205-09

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
