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# Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2025 – 5 U 148/23

ECLI:DE:OLGD:2025:0422.5U148.23.00

## Tenor

Der Tenor des Urteils des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.3.2025 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er wie folgt lautet:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 274.690,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 13.5.2016 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt der Tenor unverändert.

## Gründe

**Rn. 2**

Der Tenor des am 27.3.2025 verkündeten Urteils wies im zweiten Satz (Satz nach dem Doppelpunkt) eine eindeutige Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO auf.

**Rn. 3**

Der Senat hat im ersten Satz des Tenors ausgesprochen, dass die Entscheidung des Landgerichts insgesamt neu gefasst wird. Nachfolgend war dann aber nur die Summe aufgeführt (48.260,23 EUR) die von der Beklagten über die erstinstanzliche Verurteilung hinausgehend zu zahlen war. Erstinstanzlich hatte die Klage in Höhe bereits in Höhe von 226.429,83 EUR Erfolg gehabt. Insoweit war das landgerichtliche Urteil bereits rechtskräftig.

**Rn. 4**

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Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2025 – 5 U 148/23, ECLI:DE:OLGD:2025:0422.5U148.23.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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