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# Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2021 – 23 U 223/20

23. Zivilsenat  
ECLI:DE:OLGD:2021:0824.23U223.20.00

## Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.11.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14 e. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

## Gründe

Auf den Beschluss des Senats vom 13.07.2021 wird Bezug genommen. Die Beklagte hat zu diesem Beschluss nicht mehr Stellung genommen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO, die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit auf §§ 708 Nr. 10 S. 2, 713 ZPO.

Berufungsstreitwert: 19.480,00 €

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Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2021 – 23 U 223/20, ECLI:DE:OLGD:2021:0824.23U223.20.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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