nu:legal · recht.nulegal.eu

# Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2020 – 1 U 84/19

1. Zivilsenat  
ECLI:DE:OLGD:2020:0220.1U84.19.00

## Tenor

Der Tenor des Urteils des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2019 wird gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Kostenentscheidung statt

„Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagten zu 80 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.“

richtig wie folgt heißt:

„Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagten zu 75 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.“

G r ü n d e :

Der Tenor des vorgenannten Urteils ist gemäß § 319 ZPO wegen der offenbar unrichtigen Berechnung der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz zu berichtigen. Die den Beklagten aufzuerlegenden Kosten liegen bei 75 % und nicht bei 80 %, so dass sich in der Addition die Kosten auf 100 % addieren. Dieser offensichtliche Rechenfehler ist der Berichtigung des Urteilstenors zugänglich.

Dr. S. Dr. B. Dr. S.

---

Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2020 – 1 U 84/19, ECLI:DE:OLGD:2020:0220.1U84.19.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2020-02-20/1-u-84-19

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
