nu:legal · recht.nulegal.eu

# Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2014 – I-20 W 104/14

ECLI:DE:OLGD:2014:1020.I20W104.14.00

## Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 15.09.2014 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

## Gründe

**Rn. 2**

Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht den Antrag zu 1) zurückgewiesen, da ein Verfügungsanspruch mangels Verwechslungsgefahr nicht vorliegt. Auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts zur Kennzeichnungskraft (insbesondere zur Prägung der Klagemarke durch den Bildbestandteil) und Zeichenähnlichkeit im Nichtabhilfebeschluss wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

**Rn. 3**

Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.

**Rn. 4**

Beschwerdewert: 20.000,- € (entsprechend der erstinstanzlichen, von keiner Partei angegriffenen Festsetzung für den Antrag zu 1)).

---

Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2014 – I-20 W 104/14, ECLI:DE:OLGD:2014:1020.I20W104.14.00

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2014-10-20/i-20-w-104-14

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
