nu:legal · recht.nulegal.eu

# Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2011 – I-10 U 2/11

ECLI:DE:OLGD:2011:0222.I10U2.11.00

## Tenor

Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 8. Dezember 2010 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – einstimmig nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil diese aus den in jeder Hinsicht – auch in Bezug auf die Wirksamkeit der vertraglichen Regelungen und die festgestellten Vertragsverstöße - keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine hiervon abweichende Beurteilung.

Es wird Gelegenheit gegeben, zu dem Hinweis bis 11.03.2011 Stellung zu nehmen.

**Rn. 1**

Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 8. Dezember 2010 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – einstimmig nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil diese aus den in jeder Hinsicht – auch in Bezug auf die Wirksamkeit der vertraglichen Regelungen und die festgestellten Vertragsverstöße - keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine hiervon abweichende Beurteilung.

**Rn. 2**

Es wird Gelegenheit gegeben, zu dem Hinweis bis 11.03.2011 Stellung zu nehmen.

---

Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2011 – I-10 U 2/11, ECLI:DE:OLGD:2011:0222.I10U2.11.00

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/olg-duesseldorf/2011-02-22/i-10-u-2-11

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
