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# Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.10.2024 – 2 OAus 35/24

2. Strafsenat  
ECLI:DE:OLGBB:2024:1017.2OAUS35.24.00

## Tenor

Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine vereinfachte Auslieferung vorliegen.

Die beabsichtigte Bewilligung der Auslieferung wird gerichtlich bestätigt.

## Gründe

Der Verfolgte hat sich nach richterlicher Belehrung in seiner Vernehmung vor dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel vom 2. Oktober 2024 auch über die Unwiderruflichkeit seiner Erklärung mit der vereinfachten Auslieferung einverstanden erklärt. Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Erklärung bestehen nicht.

Die Entschließung der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg, keine Bewilligungshindernisse geltend machen zu wollen, ist rechtsfehlerfrei getroffen und wird nach vollumfänglicher Überprüfung gerichtlich bestätigt.

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Zitiervorschlag: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.10.2024 – 2 OAus 35/24, ECLI:DE:OLGBB:2024:1017.2OAUS35.24.00

Datenquelle: gerichtsentscheidungen.brandenburg.de, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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