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# Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.08.2023 – 7 U 40/20

7. Zivilsenat  
ECLI:DE:OLGBB:2023:0815.7U40.20.00

## Tenor

Das Urteil vom 12. April 2023 wird berichtigt:

In die Entscheidungsformel wird als dritter Absatz vor der Kostenentscheidung eingefügt:

Im Übrigen werden die Berufung zurückgewiesen und die Klage abgewiesen.

## Gründe

Das Urteil ist nach den §§ 525 S. 1, 319 I ZPO zu berichtigen, um eine offenbare Unrichtigkeit zu beheben.

Den Einleitungssätzen zu II der Urteilsgründe (S. 7 UA) und den weiteren Ausführungen zur Begründung der Entscheidung ist deutlich zu entnehmen, dass der Senat über die Berufung und die Klage vollständig entschieden hat, indem er der Klägerin 350.000 Euro zugesprochen hat. Auch die Kostenentscheidung spricht deutlich dagegen, dass ein Teil des von des Klägerin verfolgten Anspruches hätte unentschieden bleiben sollen.

Es beruhte auf einem Versehen, die mit der Berufung weiterverfolgte Klage, soweit ihr nicht entsprochen worden ist, nicht abzuweisen und die Berufung, soweit sie erfolglos geblieben ist, nicht zurückzuweisen.

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Zitiervorschlag: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.08.2023 – 7 U 40/20, ECLI:DE:OLGBB:2023:0815.7U40.20.00

Datenquelle: gerichtsentscheidungen.brandenburg.de, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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